(schon wieder von Leonhard – das soll doch nicht zur Regel werden)
Im Vorfeld unserer Übersiedelung war ja so manches zu bedenken – Adressänderungen mitteilen, Abonnements kündigen, Einzugsermächtigungen widerrufen und vieles mehr.
So stand auch schon seit über einem Jahr auf meiner „To-do-Liste“: „Handy-Vertrag kündigen“. Eigentlich brauche ich kein Handy – jetzt schon gar nicht mehr, wo wir zuhause eh keinen gescheiten Empfang haben -, aber aus beruflichen Gründen mußte ich ständig erreichbar sein. Folglich lief der Handy-Vertrag auch über’s „Geschäft“, die – minimalen – Gebühren wurden vom Geschäftskonto abgebucht.
Nachdem ich diesen Punkt auf meiner Liste lange genug vor mir hergeschoben hatte, rief ich Anfang des Jahres bei der Kundenbetreuung „meines“ Mobilfunkanbieters an, um zu erfahren, daß ich den Vertrag erst zum 24. Juli kündigen kann („wird der Vertrag nicht bis spätestens bla bla Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert er sich automatisch um bla bla Monate“ – kennt man ja von diversen (Probe-)Abonnements, bei denen mit unserer Vergeßlichkeit gerechnet wird).
Also kündigte ich schriftlich am 27.01.2011 fristgemäß meinen Mobilfunk-Vertrag. Da ich aber schon zum 31.03.2011 aus dem „Geschäft“ ausschied, widerrief ich mit gleichem Schreiben die Einzugsermächtigung für das Geschäftskonto zum 01.04.2011 und erteilte zum gleichen Zeitpunkt eine Einzugsermächtigung für mein Privatkonto. Außerdem teilte ich die Adressänderung mit und bat um eine kurze Bestätigung des „Kündigungstermins“ und der „Änderung meiner persönlichen Daten“.
Da ich in den folgenden Wochen nichts von V***fone hörte, rief ich bei der Kundenbetreuung an, um mich zu vergewissern, daß mein Kündigungsschreiben auch eingegangen (und zur Kenntnis genommen worden) ist. Der freundliche Herr am Telefon bestätigte mir das „Einpflegen des Kündigungstermins in das System“, konnte mir aber zur Änderung der Adresse und der Kontoverbindung nichts sagen, da dies wohl „erst zum Änderungstermin im System sichtbar wird“.
Soweit, so gut.
Aufmerksam verfolgte ich Ende März/Anfang April die Kontobewegungen sowohl auf dem Geschäfts-, als auch auf dem Privatkonto. Ende März wurden die Gebühren korrekt noch vom Geschäftskonto abgebucht.
Am 04.05.2011 wurde der nächste Rechnungsbetrag wiederum vom Geschäftskonto abgebucht. Diese Abbuchung habe ich am folgenden Tag telefonisch bei meiner Bank widerrufen und dem Mobilfunkbetreiber per Fax (telefonisch war mir das aus Frankreich zu teuer und per Post zu langsam) den Sachverhalt noch einmal geschildert und darum gebeten, die Rechnungsbeträge „von dem Konto abzubuchen, für das Ihnen eine wirksame Einzugsermächtigung vorliegt“. In Kopie schickte ich noch einmal mein Kündigungsschreiben vom 27.01.2011 mit.
Als das Geld nicht floß, reagierte V***fone prompt: Mit Datum vom 11.05.2011 erhielt ich an die richtige französische Adresse (!! – man muß dort wohl doch einen meiner Briefe gelesen haben) eine „Erste Mahnung“ mit der Aufforderung, den fälligen Betrag zu überweisen. Nachdem ich das Risiko abgewogen und für gering erachtet hatte, daß ich den Rechnungsbetrag doppelt bezahlen würde, wenn ich ihn erstens überwiese und der zweitens in der Zwischenzeit doch noch vom „richtigen“ Konto abgebucht würde (in dem Mahnschreiben fand sich noch die „Drohung“: „Sobald wir Ihre Zahlung erhalten haben, setzen wir das Lastschriftverfahren fort“), überwies ich den Betrag vorsichtshalber, um nicht weitere Komplikationen zu provozieren, am 19.05.2011.
Mit Datum vom 19.05.2011 erhielt ich an die richtige französische Adresse (!!) die nächste Rechnung. Diese enthielt neben dem alten und neuen Rechnungsbetrag den Mahnbetrag von 8,00 € ohne Umsatzsteuer sowie eine Gebühr für „Zahlung per Überweisung/Scheck“ in Höhe von 0,99 € plus Umsatzsteuer, verbunden mit der Aufforderung, den Gesamtbetrag auf Konto Nr. bla-bla zu überweisen.
Am 27.05.2011 überwies ich den Rechnungsbetrag abzüglich des bereits beglichenen Betrags aus der vohergehenden Rechnung sowie abzüglich von Mahngebühr und Gebühr für Zahlung per Überweisung und entsprechender Umsatzsteuer.
Der Posse nächster Akt.
V***fone machte seine Drohung wahr und „setzte das Lastschriftverfahren fort“: Am 30.05.2011 wurde vom Geschäftskonto der Rechnungsbetrag (abzüglich des am 19.05.2011 überwiesenen Betrages) inclusive Mahngebühr und Gebühr für Bezahlung per Überweisung abgebucht.
Also mußte ich am 01.06.2011 wiederum bei meiner Bank telefonisch Widerspruch gegen die Abbuchung einlegen. Am gleichen Tag schickte ich ein Fax an die Kundenbetreuung meines Mobilfunkanbieters, in dem ich nochmals den Sachverhalt seit dem 27.01.2011 schilderte und bekräftigte, daß ich Mahngebühren und Gebühren für Überweisung nicht bezahlen werde, da die Tatsache, „daß diese Kosten entstanden sind, … ausschließlich in Ihrer Verantwortung“ liegt.
Und ich harrte der Dinge, die noch kommen würden.
Die kamen per Post in Form eines freundlichen Briefes mit Datum vom 09.06.2011 von „meiner“ Kundenbetreuung:
Hier die gewünschten Informationen
Guten Tag …
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Ihre Einzugsermächtigung haben wir wie gewünscht aufgehoben. Wir berechnen für jede Zahlung per Überweisung monatlich 1,18 Euro. Diese Info finden Sie in der Preisliste, die Bestandteil Ihres Vertrags ist.
Aus Kulanz erhalten Sie eine Gutschrift von 8 Euro für die entstandenen Mahnkosten.
Wir hoffen, dass Sie mit unserer Lösung einverstanden sind. …
Freundliche Grüße nach Cissac Médoc
Ihre V***fone-Kundenbetreuung
Ich habe eigentlich Wichtigeres zu tun, ich glaube, ich kapituliere und zahle die letzten zwei Male die Gebühr für die Zahlung per Überweisung…
Make the most of now!
tz tzzz tzzz
Hallo
ein Hoch auf solche Welt-Unternehmen. Ich nenne noch die Stromanbieter, die Telefongesellschaften und und und….
irgendwie hat man das Gefühl, die lesen ihre Post nicht mehr und keiner ist für irgendwas verantwortlich. Letztendlich kapituliert man bei so viel Inkompetenz.
Macht es gut und du hast Recht, eigentlich habt ihr doch ganz anderes zu tun, dabei gutes Gelingen.
Grüsse Andrea